Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Dammer Carnevals-Umzügen mit der Gruppe Abi Vegas ’14 des Carnevalsvereins Abi Vegas ’14 n. e. V.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Anmeldung zu allen Veranstaltungen des Carnevalsvereins Abi Vegas ’14 n. e. V. (nachfolgend „Veranstalter“). Insbesondere fällt hierunter die Teilnahme an den Dammer Carnevals-Umzügen. Der Anbieter Carnevalsverein Abi Vegas ’14 ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Die Vertretung des Vereins erfolgt durch den Vorstand: Jan Enneking (1. Vorsitzender), Felix von Lehmden (2. Vorsitzender), Tim Fischer (2. Vorsitzender), Lars Böckmann (Schriftführer), Andre Schnuck (Schatzmeister), Felix Haskamp (Beisitzender), Sarah Blanck (Beisitzende). Die ladungsfähige Anschrift lautet: Vördener Straße 3A, 49401 Damme.
§ 2 Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Internet-Präsenz des Vereins, www.abivegas14.de. Pro Anmeldeformular kann nur eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer für eine Veranstaltung angemeldet werden. Deine Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Anmeldebestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhälst du eine Eingangsbestätigung. Der Veranstalter behält sich vor die Teilnehmerzahl zur Einhaltung der offiziellen Vorgaben, insbesondere der maximalen Anzahl der Teilnehmenden, zu begrenzen. Sollte dies notwendig werden, erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden unmittelbar nach Anmeldeschluss durch den Veranstalter.
§ 4 Fristen
Alle mitgeteilten Fristen sind durch die Teilnehmenden einzuhalten. Sollten die mitgeteilten Fristen nicht eingehalten werden, behält der Veranstalter sich vor, von dem Teilnehmenden einen zusätzlichen Beitrag in Höhe des Einkaufspreises vom Kostüm einzufordern.
§ 5 Mitteilung von Terminen und Fristen
Die verbindlichen Termine werden per WhatsApp mitgeteilt.
§ 6 Anweisungen der Verantwortlichen
Die Verantwortlichen auf Seiten des Veranstalters sind insbesondere der Vorstand des Veranstalters. Der Vorstand des Vereins umfasst die nachfolgend aufgeführten Personen: Jan Enneking (1. Vorsitzender), Felix von Lehmden (2. Vorsitzender), Tim Fischer (2. Vorsitzender), Lars Böckmann (Schriftführer), Andre Schnuck (Schatzmeister), Felix Haskamp (Beisitzender), Sarah Blanck (Beisitzende) Durch die Verantwortlichen kann jederzeit ein Erfüllungsgehilfe beauftragt werden, um die Interessen des Vereins zu vertreten und insbesondere die Verantwortlichkeiten umzusetzen. Zu den Erfüllungsgehilfen zählen insbesondere – ohne weitere Beauftragung – der Führer des Zugfahrzeuges während des Umzuges sowie die Wagenbegleiter (oder auch: „Wagenengel“). Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten, insbesondere während der Carnevalsumzüge. Eine Missachtung der Anweisungen kann jederzeit zu einem sofortigen Ausschluss aus der Gruppe ohne Recht auf Erstattung führen. Die Verantwortlichen behalten sich alle zur Einhaltung der Bestimmungen notwendigen Maßnahmen vor.
§ 7 Hausrecht
Der Veranstalter übt für den von ihn betriebenen Umzugswagen und die von ihm verantwortete Gruppe das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen Regeln und Anweisungen können die Verantwortlichen die betroffenen Teilnehmenden nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme an der Gruppe ausschließen und dir ein Hausverbot erteilen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§ 8 Haftung
Jeder Teilnehmende haftet selbst für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch ihn verursacht werden.
§ 9 Erstattung
Eine Erstattung bei Nichtteilnahme kann nicht zugesichert werden. Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Für eine Erstattung steht generell ausschließlich das Geld zur Verfügung, das weder für die zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Kosten noch für zukünftige, fest eingeplante Kosten verwendet worden ist bzw. wird. Zu den fest eingeplanten Kosten zählen insbesondere die Kosten für den Führer des Zugfahrzeuges, den Stromerzeuger, die Musikanlage und die Wagenengel. Die bereits angefallenen Kosten richten sich nach dem jeweils aktuellen Baufortschritt des Umzugswagens sowie den bereits getätigten Anschaffung auf Basis der bekannten Teilnehmer-Anzahl. Auch bei der Absage des gesamten Umzuges oder einzelner Teile des Umzuges durch die Dammer Carnevalsgesellschaft von 1614 e. V. aufgrund von höherer Gewalt, aktueller gesetzlicher Lage oder Ähnlichem, kann die Erstattung nicht zugesichert werden. Beim Auftritt von unvorhersehbaren Ereignissen gilt dies analog.
§ 10 Teilnahmevoraussetzungen
Der Veranstalter unterliegt, unabhängig von den individuellen Regeln des Veranstalters, den generellen gesetzlichen Vorschriften und insbesondere den Vorschriften der Dammer Carnevalsgesellschaft von 1614 e. V. für die Umzüge. Die Session findet unter Vorbehalt der zu dem jeweiligen Zeitpunkt einer Veranstaltung gültigen Verordnungen statt. Der Teilnehmende bestätigt zum Zeitpunkt der Anmeldung, dass diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung und zum Zeitpunkt des Umzuges erfüllt sind. Vor diesem Hintergrund ist der Veranstalter verpflichtet, diese Voraussetzungen zu kontrollieren. Die Teilnehmenden sind im hierzu notwendigen Maß an der Mitarbeit bei dieser Kontrolle verpflichtet. Während der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, die Voraussetzungen stichprobenartig oder auch in größerem Umfang zu überprüfen. Im Falle einer negativen Prüfung oder wenn die Mitarbeit des Teilnehmenden nicht im notwendigen Maß stattfindet, macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch und es erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus der Gruppe ohne Recht auf eine Erstattung.
Carnevalsverein Abi Vegas ’14 n. e. V. Damme, den 23.10.2021